Ergotherapie im Web

Podcast #016: Maßnahmenvollzug in Österreich – Ergotherapie im Arbeitsfeld Forensik

Die grundlegenden Rahmenbedingungen des Maßnahmenvollzugs in Österreich sowie deren konkrete Umsetzung am Beispiel des Forensischen Zentrums Asten wurden bereits vor längerer Zeit in der letzten Ausgabe unserer Podcastreihe näher erläutert – heute beschäftigen wir uns auf praktischer Ebene mit der Umsetzung eines konkreten ergotherapeutischen Angebots, im forensischen Setting, abermals am Beispiel der oben genannten Einrichtung. (Artikelbild von Michael Maasen via Unsplash)

Zur Person

Fotografie von Norbert PaintnerNorbert Paintner hat schon Erfahrungen in vielen Berufsbereichen gesammelt, bevor er sich der Ergotherapie zugewandt hat. Im Arbeitsbereich der Forensik hat er beim Aufbau der Ergotherapie in der Justizanstalt Stein Erfahrungen gesammelt die ihm 2010 bei der Eröffnung des Forensischen Zentrums Asten zugute kamen – auch hier war er wesentlich in die Konzeption und den Aufbau der therapeutischen Strukturen und Räumlichkeiten involviert und verfolgt in seiner therapeutischen Tätigkeit einen ressourcenorientierten Ansatz gegenüber seinen Klienten.

Inhalt

Das Gespräch – in dem sich zwei der bezauberndsten Dialekte von Mitteleuropa, Kärntnerisch und Bayrisch (die übrigens sprachlich nah verwandt sind), vor dem Mikrofon begegnen – umfasst folgende Schwerpunkte: Aufbau des ergotherapeutischen Angebots, Rahmenbedingungen der ergotherapeutischen Tätigkeit, Ergotherapeutische Besetzung und Dienstplan, Tagesstrukturierende Berufsgruppen, Verpflichtung zu Therapie und deren Auswirkungen auf die Compliance, Zusammenarbeit im interdisziplinären Team, Therapiezeitkontingente, Gruppenangebote, Handwerkliches Angebot, Gestaltung von Außenaktivitäten, Dienstzeiten, Theatergruppe & Therapiegarten, Finanzielle Aufwandsentschädigung für die Therapie für Klienten, Übernahme von Auftragsarbeiten, Werkzeughandhabung, Metalldetektoren und die Vier-Tage-Woche.


Fazit

Ganz plakativ gesprochen: Wer sich schon immer dafür interessiert hat wie Ergotherapie “hinter Gittern” aussieht, ist mit diesem Podcast gut beraten. Das Gespräch ermöglicht einen detaillierten Einblick in den Arbeitsalltag von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten im Arbeitsbereich Forensik und verfolgt die Intention Vorurteile abzubauen und die “Randgruppe” der Kolleginnen und Kollegen die in der Forensik tätig sind ein wenig ins Scheinwerferlicht zu rücken.

Weblinks mit allgemeinen Informationen

Weblinks mit speziellen Informationen rund um Gesetzestexte

Strafprozeßordnung

Strafgesetzbuch

Strafvollzugsgesetz

Literatur

Viel Spaß beim Anhören der neuesten Ausgabe des handlungs:plan-Podcasts – wir hoffen das Thema “Ergotherapie in der Forensik” mit diesem Interview ein wenig zugänglicher gemacht zu haben. Feedback zum Podcast ist – wie immer – über iTunes, per Mail an podcast@handlungsplan.net oder im Kommentarbereich erwünscht und herzlich willkommen!

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Autor*in

Markus Kraxner

Markus Kraxner hat seine Ausbildung 2010 an der Akademie für den ergotherapeutischen Dienst des Landes Kärnten abgeschlossen. Er war mehrere Jahre im akutpsychiatrischen Setting tätig, seit 2015 arbeitet er als Hochschullehrender an der Fachhochschule Kärnten. Sein berufsbegleitendes Masterstudium hat er 2017 abgeschlossen. Den handlungs:plan hat er 2010 ins Leben gerufen und ist seitdem inhaltlich und redaktionell hauptverantwortlich für die Website. Lebenslauf | Weitere Informationen

2 Kommentare

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  • Maßnahmenvollzug-Welche Maßnahmen, abgesehen von der Verwahrung, werden vollzogen? Werden Angehörige in das Geschehen mit einbezogen oder überhaupt kontaktiert? Wie viel therapeutische Gesprächszeit pro Jahr wird für einen zu Betreuenden aufgewendet, erfolgen die Gespräche regelmäßig zu festgesetzten Terminen die ihm auch bekannt sind? Gibt es einen persönlichen Handlungsplan mit Zielsetzung (Perspektive) für Menschen im Maßnahmenvollzug?
    Die Beantwortung dieser Fragen könnte meine menschenrechtlichen Bedenken zum Maßnahmenvollzug zerstreuen, eine Beurteilung wäre möglich, ob man in kommenden Jahrzehnten über den heutigen Maßnahmenvollzug so denken wird wie über die Verwahrungspsychiatrie vor über 50 Jahren heute. Hoffe doch sehr dass sie unserer Republik, der Justiz, uns Österreichern keine Schande machen und wir nicht wieder in einigen Jahren Gedenktafeln aufstellen müssen.

    • Alles habe ich bei meiner Besichtigung der Einrichtung nicht gesehen—aber abgesehen von der reinen „Verwahrung“ hatte ich doch den Eindruck eines, unter der Berücksichtigung der Umstände, recht differenzierten Therapieprogramms, im Rahmen dessen auch persönliche Zielsetzungen mit allen Insassen erarbeiten werden, soweit dies möglich ist.

      Ich leite die Frage aber nochmal gerne an meine zwei Interviewpartner weiter, die können da sicher bessere Auskunft geben.

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