Ergotherapie im Web

Berufspolitik in der Ergotherapie: Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz muss in Österreich zurück an den Start

Das ist ja ein sehr schöner Erfolg für die MTD-Berufsverbände in Österreich, für den handlungs:plan, alle anderen Initiativen die sich mit der Thematik beschäftigt haben und für alle Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, die in Österreich tätig sind. Scheinbar hatten die konzertierten Protestaktionen gegen den Gesetzesbeschluss im Nationalrat und im Bundesrat zwar in den jeweiligen Gremien selbst nicht den gewünschten Erfolg, aber offensichtlich gab es positive Nachbeben. (Artikelbild von rosmary via Flickr)

Offensichtlich bedürfen manche Gesetze—auch nach der Billigung durch National- und Bundesrat—noch der Billigung durch die Bundesländer: In Niederösterreich und Salzburg wurde das Gesetz in der vorliegenden Form nicht verabschiedet, als Gründe für die Ablehnung wurden unter anderem die Schaffung eines Zweiklassensystems von Gesundheitsberufen, Datenschutzbedenken und der—auch bereits von den MTD-Berufsverbänden konstatierte—Interessenkonflikt der Arbeiterkammer in ihrer Rolle als gleichzeitig kontrollierende und interessensvertretende Instanz genannt. Physio Austria hat sehr schnell mit einer Presseaussendung reagiert (unser Berufsverband hat bis zum 27.09.2013 alle Verbandsmitglieder per E-Mail informiert) aus der hier zitiert werden darf:

Silvia Mériaux-Kratochvila, Präsidentin von Physio Austria, begrüßt diese Entscheidung der Bundesländer. Konkret bedeutet diese, dass das Gesundheitsberuferegister-Gesetz in der kommenden Legislaturperiode neu verhandelt werden muss. Das Regelungsvorhaben muss den gesamten Weg des parlamentarischen Prozesses der Gesetzwerdung nunmehr nach der bevorstehenden Wahl neu durchlaufen und der parlamentarische Weg für die Gesetzwerdung muss unter der neuen Regierung von Beginn an aufgenommen werden.

„Wir werten dies als großen Erfolg und werden uns maßgeblich dafür einsetzen, unsere Anliegen weiterhin dezidiert zu formulieren und an den entsprechenden Stellen zu deponieren. Wir werden die Chance zur Neuverhandlung, die durch das Veto der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg gegeben ist, nutzen und sagen weiterhin: Eine Registrierung der MTD-Berufe darf nicht innerhalb der Arbeiterkammer angesiedelt sein sondern in der bereits eigens dafür von MTD-Austria gegründeten RegisterGmbH.“

Dem ist unsererseits nichts hinzuzufügen, wir bedanken uns herzlich bei allen Leserinnen und Lesern, die über unsere Beiträge und E-Mail-Links in dieser Angelegenheit einen offensichtlich wesentlichen Teil dazu beigetragen haben ein Umdenken zu erreichen das Gesetz zurück an den Start zu schicken!

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Autor*in

Markus Kraxner

Markus Kraxner hat seine Ausbildung 2010 an der Akademie für den ergotherapeutischen Dienst des Landes Kärnten abgeschlossen. Er war mehrere Jahre im akutpsychiatrischen Setting tätig, seit 2015 arbeitet er als Hochschullehrender an der Fachhochschule Kärnten. Sein berufsbegleitendes Masterstudium hat er 2017 abgeschlossen. Den handlungs:plan hat er 2010 ins Leben gerufen und ist seitdem inhaltlich und redaktionell hauptverantwortlich für die Website. Lebenslauf | Weitere Informationen

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